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Mindeststandards

 

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Mindeststandards
für Gottesdienste in Zeiten der Corona-Pandemie für das Bistum Magdeburg
(Stand: 3. Dezember 2021)

8. Anordnung für das Bistum Magdeburg
Mitteilung von Bischof Dr. Gerhard Feige 
zum Schutz vor dem Coronavirus

 

Mindeststandards als PDF zum Download

A. Gottesdienste in geschlossenen Räumen

Gottesdienste in geschlossenen Räumen (Kirchen, Kapellen, Gemeinderäumen) sind unter folgenden Bedingungen zulässig:

1. Regelungen für die Gottesdienstteilnehmer:

∎  Für alle Gottesdienste gilt die 3-G-Regelung. Beim Zugang zur Kirche werden die Impf-, Genesenen- und/oder Testnachweise geprüft und diese in Teilnehmerlisten dokumentiert.

∎  Die Zahl der zugelassenen Mitfeiernden richtet sich nach der Größe der Fläche für die ständig vorgehaltenen Sitzplätze. Der Abstand der Gläubigen beträgt in alle Richtungen 1,5 m. Die so maximal nutzbaren Plätze werden deutlich sichtbar markiert. Familien und Mitglieder eines Hausstands werden dabei nicht getrennt.
Beim Betreten und Verlassen des Gottesdienstraumes ist sicherzustellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, ggf. durch Markierungen.

∎  Eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung muss in geschlossenen Räumen auch am Platz getragen werden.

∎  Beim gemeindlichen Austausch vor und nach dem Gottesdienst ist auf den Abstand zueinander zu achten und eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung zur tragen.

∎  Die Gottesdienstmitfeiernden tragen sich in eine Anwesenheitsliste ein oder werden in diese eingetragen(1), die folgende Angaben enthalten muss:

- Vor- und Familienname 

- die vollständige Adresse 

- die Telefonnummer

- den Status: geimpft, genesen, getestet.

Diese Listen sind vertraulich aufzubewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen. Vier Wochen nach dem Gottesdienst werden die Listen datensicher vernichtet. Andere Anmeldeformen, z.B. via App, die sowohl Intention der Listenerfassung als auch der Datensicherheit erfüllen, sind zulässig.

Ein Formular(2) findet sich auf der Homepage des Bistums unter:
https://www.bistum-magdeburg.de/upload/2020/Bilder_Mai/Erhebungsbogen_zur_Teilnahme_ganz_neu.pdf.

∎  Die Gläubigen werden in angemessener Form über die einzuhaltenden Regeln informiert (Aushang, Homepage, mündliche Hinweise).

∎  Der Gemeindegesang ist in den Gottesdiensten nur sehr eingeschränkt möglich. Es sollte beispielsweise nur eine Strophe oder der Kehrvers gemeinsam gesungen werden. Der Gemeindegesang könnte auch durch Kantorengesang und/oder den Einsatz von Solisten ersetzt werden. Die Gläubigen werden gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Darüber hinaus können auch kircheneigene Gesangbücher zur Verfügung gestellt werden.

∎  Der Chorgesang ist unter der 2-G-Plus-Regel möglich.

∎  Der Einsatz von Blasinstrumenten in kleiner Besetzung ist unter Beachtung der bekannten Abstandsregelungen möglich.

2. Regelungen für die Durchführung von Gottesdiensten

a) Vor- und Nachbereitung:

∎  Die Weihwasserbecken und Weihwasserbehälter bleiben weiterhin geleert.

∎  Vor, während und nach dem Gottesdienst wird für eine größtmögliche Durchlüftung des Raums gesorgt.

∎  Bei der Vorbereitung der Eucharistiefeier ist auf notwendige Hygiene zu achten. Der Zelebrant und die liturgischen Dienste waschen sich vor Beginn des Gottesdienstes die Hände mit Seife oder desinfizieren sie.

∎  Die Hostien werden nicht von den Gottesdienstteilnehmern aufgelegt. Die gefüllte Hostienschale, die Kännchen mit Wasser und Wein sowie der Kelch werden in der Nähe des Altars bereitgestellt. Während der gesamten Eucharistiefeier - auch bei der Wandlung - bleibt die Hostienschale mit einer Palla abgedeckt. Für die große Hostie empfiehlt es sich, eine eigene Patene zu verwenden.

∎  Die Kollektenkörbe werden nicht durch die Bankreihen gereicht, sondern z.B. am Ausgang aufgestellt.

∎  Die liturgischen Geräte werden nach jeder Messfeier mit heißem Wasser gereinigt. Es ist deshalb darauf zu achten, dass dafür geeignete liturgische Gefäße benutzt werden. Zu jedem Gottesdienst wird frische Kelchwäsche benutzt.

b) Zelebration und liturgische Dienste:

∎  Konzelebration ist möglich. Die Zahl der liturgischen Dienste ist so zu planen, dass die Mindestabstände im Altarraum eingehalten werden können. Die liturgischen Abläufe sind daraufhin zu überprüfen und anzupassen.

∎  Ministrantendienste sind möglich. die Ministranten tragen eine Mund-Nase-Bedeckung. Die Ministranten desinfizieren sich die Hände, bevor sie die Hostienschale und den Kelch zum Altar bringen.

∎  Das Küssen der Altarplatte wird durch eine Verbeugung ersetzt. Das Küssen des Lektionars bzw. Evangeliars und die Bezeichnung des Mundes beim kleinen Kreuzzeichen entfallen. Die Gabenbereitung beginnt der Zelebrant mit dem Lavabo, indem er sich die Hände wäscht oder desinfiziert.

∎  Der Friedensgruß erfolgt ohne Körperkontakt.

c) Kommunionspendung:

∎  Nur der (Haupt-)Zelebrant empfängt die Kelchkommunion.

∎  Unmittelbar vor der Kommunionspendung an die Gemeinde legt der Kommunionspender einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz an.

∎  Beim Kommuniongang ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Hostie wird vom Kommunionspender in die Hand des Empfängers gelegt, ohne diese zu berühren. Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben. Der Spendendialog bei der Kommunionausteilung ist möglich.

∎  Personen, die zur Kommunionspendung hinzutreten, aber nicht kommunizieren, werden ohne Berührung gesegnet.

B. Gottesdienste unter freiem Himmel

Gottesdienste unter freiem Himmel dürfen unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln gefeiert werden. Die Teilnehmer sind verpflichtet, eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung zur tragen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend. Regeln bei der Eucharistiefeier

Magdeburg, den 20.10.2021

+ Dr. Gerhard Feige
   Bischof

Änderungen/Anmerkungen gem. E-Mail des BOM vom 06.12.2021:

(1) Bei Erfassung der notwendigen Daten in den Teilnehmerlisten ist selbst verständlich auf den Datenschutz zu achten. Wenn Teilnehmer ihre Daten selbstständig in die Liste eintragen, ist es wichtig, dass die Daten derer, die sich vorher eingetragen haben, abgedeckt sind.

(2) Das Formular für die Teilnehmerliste wurde noch einmal überarbeitet. Auf der Homepage des Bistums führt der angegebene Link direkt zu dem überarbeiteten Formular. Alle, die direkt im Internet suchen, verwenden bitte folgenden Link:
https://www.bistum-magdeburg.de/upload/2020/Bilder_Mai/Erhebungsbogen_zur_Teilnahme_ganz_neu.pdf.
In der letzten Spalte der Teilnehmerliste ist nur ein Haken zu setzen, wenn eine der drei Zugangsbedingungen erfüllt ist.