1. Termine
Die Gremienwahlen finden statt am
Samstag, den 07.11.2020 und am
Sonntag, den 08.11.2020.
2. Wahllokale und Wahlzeiten
An folgenden Orten und zu folgenden Zeiten wird die Möglichkeit zur Teilnahme an den Wahlen bestehen:
Wahllokal |
Wahlzeit |
von |
bis |
Lauchhammer*
Gemeinderaum |
Sonntag
08.11.2020 |
0
8.00 Uhr 0
9.30 Uhr |
0
8.30 Uhr
11.00 Uhr |
Elsterwerda*
Gemeinderaum |
Sonntag
08.11.2020 |
0
9.30 Uhr
11.30 Uhr |
10.30 Uhr
12.00 Uhr |
Ortrand*
Sakristei |
Samstag
07.11.2020 |
17.30 Uhr
19.00 Uhr |
18.00 Uhr
19.30 Uhr |
An den mit * gekennzeichneten Orten wird die Wahl auch im Briefwahlmodus erfolgen, wobei die Stimmzettel in anonymisierten Umschlägen abgegeben und in mit Namen versehenen Umschlägen gesammelt werden. Damit ist die Führung einer zentralen Wählerliste möglich.
3. Wahlverfahren
3.1 Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR)
Aus der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten werden jene 6 Personen in den PGR gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen.
Das aktive Wahlrecht (sie dürfen wählen) besitzen alle Katholikinnen und Katholiken, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die ihren Wohnsitz in der Pfarrei haben oder die aktiv am Gemeindeleben teilnehmen, auch wenn sie außerhalb des Pfarreigebietes wohnen.
Interessierte Wähler*innen ohne Wohnsitz in der Pfarrei melden sich spätestens zwei vor der Wahl mit ihrem Personalausweis beim Wahlausschuss bzw. im Pfarrbüro, um sich in die Wahllisten eintragen zu lassen.
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3.2 Wahlen zum Kirchenvorstand (KV)
Aus der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten werden jene 4 Personen in den KV gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Alle nicht gewählten Kandidat*innen gelten als Ersatzmitglieder.
Das aktive Wahlrecht (sie dürfen wählen) besitzen alle Katholikinnen und Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die ihren Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in der Pfarrei haben.
3.3 Kandidatinnen und Kandidaten
A – für den Pfarrgemeinderat
Wählbar sind wahlberechtigte Katholiken und Katholikinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur zugestimmt haben.
Gewählt werden können auch außerhalb der Pfarrei wohnhafte Katholiken und Katholikinnen, sofern sie am Leben der Pfarrei teilnehmen. Eine Mitgliedschaft in mehr als einem Pfarrgemeinderat ist unzulässig.
B – für den Kirchenvorstand
Wählbar sind wahlberechtigte Katholikinnen und Katholiken, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens einem Jahr ihre Hauptwohnung in der Pfarrei haben.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das Los. Nicht gewählte Kandidaten gelten als Ersatzmitglieder.
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4. Kandidatenliste
Vorschläge zur Kandidatur können bis zum 09.10.2020 beim Wahlausschuss eingereicht werden. Es genügt auch, ein gekennzeichnetes Kuvert „Wahl PGR“ oder „Wahl KV“ mit beigefügter Namensnennung im Pfarrbüro abzugeben.
Die Kandidatenliste wird am 10.10.2020 geschlossen.
Die Bekanntgabe der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt am 23.10.2020 in Form von Plakaten und in den Vermeldungen.
5. Einsicht in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis liegt ab 16.10.2020 im Pfarrbüro,
Wilhelm-Oberhaus-Straße 12, 01979 Lauchhammer aus und kann zu den üblichen Öffnungszeiten des Pfarrbüros eingesehen werden. Es wird empfohlen, dass besonders jene Personen, die nicht im Pfarreigebiet wohnen, überprüfen, ob sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind.
6. Möglichkeit der Briefwahl
Eine Teilnahme an den Wahlen per Briefwahl ist möglich.
Die Briefwahlunterlagen können ab 23.10.2020 über das Pfarrbüro oder die Mitglieder des Wahlausschusses bezogen werden. Die ausgefüllten und verschlossenen Briefe können direkt im Pfarrbüro bzw. bei den Mitgliedern des Wahlausschusses abgegeben oder an die Pfarrei St. Hedwig Lauchhammer,
Wilhelm-Oberhaus-Straße 12 (dann mit Briefwahlschein) geschickt werden.
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