Katholische Pfarrgemeinde

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Mitteilung des Generalvikars
zur neuen Landesverordnung Brandenburg vom 15. Juni 2021

 

Mindeststandards für Gottesdienste
in Zeiten der Corona-Pandemie
für das Bistum Magdeburg

6. Anordnung als PDF zum Download

Am 15. Juni 2021 ist eine neue Verordnung über den Umgang mit dem Sars-CoV-2-Virus für das Land Brandenburg in Kraft getreten. 
Dazu möchte ich für die Pfarreien wichtigste Änderungen zusammenfassen:

Maskenpflicht
Es entfällt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske, sofern sich alle Personen auf einem festen Sitzplatz aufhalten. (§ 7 Abs. 4 a)

Gemeindegesang
Der Gemeindegesang in Gottesdiensten ist wieder bei einem erhöhten Abstand zwischen den Gläubigen von 2,0 möglich. Ob dabei auch eine Maske zu tragen ist, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich.
Hier besteht eine Unklarheit, die noch durch das Katholische Büro Berlin-Brandenburg versucht wird zu klären. ( §7 Abs. 3)

Chorproben u.ä.
Wird außerhalb des Gottesdienstes in geschlossenen Räumen gesungen, besteht eine Testpflicht, im Freien nicht. (§ 19)

Gremiensitzungen u.ä. Veranstaltungen
Bei Gemeinde- und Gremiensitzungen u.ä. Veranstaltungen ist die Höchstteil-nehmerzahl auf 1000 erhöht worden, wenn feste Sitzplätze mit einem Abstand von 1,0 m festgelegt werden. (§ 8)

Pfarrfeste u.a. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter
Werden diese Veranstaltungen in Räumen durchgeführt, dürfen nur Personen mit Testnachweis, geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Bei im Freien durchgeführten Pfarrfesten können Personen auch ohne Test und ohne Maske teilnehmen. Jedoch muss, wenn kein fester Sitzplatz eingenommen werden kann, der Abstand von 1,5 m eingehalten werden. (§ 8 Abs. 4c)

Unverändert bleiben die Hygieneregeln sowie das allgemeine Abstandsgebot in Gottesdiensten von 1,5 m (ohne Gemeindegesang) und die sich daraus ergebene Teilnehmerbeschränkung sowie die Kontakterfassung der teilnehmenden Personen. Auch die Mindeststandards für die liturgische Gestaltung der Gottesdienste bleiben vorerst noch in Kraft.

Magdeburg, den 12.07.2021

gez. Dr. Bernhard Scholz
  Generalvikar